stagetasy

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Streamen von Konzerten
(AGB für Live-Streaming)

 Vorbemerkung

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Nutzer von Stagetasy gelten die nachfolgenden Regelungen für solche Nutzer, die Streamingangebote einstellen (Produzenten).

§ 1 Vertragspartner

Anbieter aller Leistungen auf Stagetasy.de ist
Musikroulette GbR, Simon Dworaczyk und Arnulf Drescher
Memlingstraße 16, 12203 Berlin
Tel: 0177 / 309 02 60

(1) Mit dem Einstellen eines Livestreams als Produzent kommt zwischen Anbieter und Produzent jeweils ein verbindlicher Vertrag auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, in deren jeweils aktuell gültigen Fassung, zustande. Hierfür ist eine Registrierung im Portal erforderlich. Eine Registrierung und die Anmeldung als Produzent ist nur für

  1. juristische Personen, oder
  2. voll geschäftsfähige natürliche Personen zulässig, Minderjährige bedürfen der vorherigen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Mit seiner Registrierung und der Anmeldung erklärt der Produzent, dass diese Voraussetzungen bei ihm erfüllt sind.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Leistung des Anbieters besteht in der Bereitstellung einer technischen Plattform und den sich hieraus ergebenden Diensten zum Einstellen und Durchführen von Live-Streams.

(1) Ein Vertrag zwischen Anbieter und Produzent über diese Dienstleistungen kommt ausschließlich über das Online-Angebot „Stagetasy“ des Anbieters zustande. Der Vertrag

  • kann unentgeltlich
    (Einstellen eines kostenlosen Livestreams durch den Produzenten)
  • oder entgeltlich
    (Einstellen eines kostenpflichtigen Livestreams durch den Produzenten)

sein.

(2) Registrierte Produzenten haben bei Stagetasy die Möglichkeit, eigene Veranstaltungen zum Streaming einzustellen. Das Einstellen fremder Veranstaltungen zum Livestream ist ausdrücklich verboten. Eigene Veranstaltungen sind nur solche, die einen künstlerischen Auftritt allein des jeweiligen Produzenten und die Darbietung allein eigener Werke zum Inhalt haben.

(3) Produzenten können auf Stagetasy für einen Livestream vom Anbieter Entgelte in Form einer Gebühr je Zuschauer („Eintrittsgeld“) verlangen.

  1. Bietet der Produzent seinen Livestream auf Stagetasy kostenfrei an, sind die Leistungen des Anbieters für den Produzenten ebenfalls kostenfrei.
  2. Verlangt der Produzent für seine Veranstaltung ein Entgelt („Eintrittsgeld“), fällt gleichzeitig eine Systemnutzungsgebühr an, die sich über einen prozentualen Anteil der geforderten Gebühr je Zuschauer berechnet. Die Höhe der abzuführenden Vergütung ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste für Produzenten und wird mit den Eintritten verrechnet. Die jeweils aktuelle Preisliste ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und kann jederzeit über den angegebenen Link eingesehen werden.

(4) Systemausfälle und Programmfehler beim Anbieter sind im Ausnahmefall möglich und bleiben vorbehalten.

(5) Die Durchführung des jeweiligen Vertrages beginnt, sobald der Produzent seine Veranstaltung auf den Status „Live“ gesetzt hat und ein Video-Signal verfügbar ist.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag mit dem Produzenten kommt ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr über die Online-Plattform „Stagetasy.de“ des Anbieters zustande.

(2) Dabei ist das Einstellen und die Kennzeichnung eines Livestreamingangebotes mit dem Status „verbindlich bestätigt“, „Soundcheck“ oder „Live“ durch den Produzenten auf der Online-Plattform „Stagetasy.de“ eine Aufforderung des Produzenten zur Abgabe eines Angebots, das der Anbieter in der Folge annehmen kann.

Die Annahme durch den Anbieter kann konkludent erfolgen, durch „Freischaltung“ eines vom Produzenten eingestellten Livestreamingangebots für die Zuschauer auf Stagetasy.

(3) Der Anbieter behält sich vor, jedes Angebot eines Produzenten auf Abschluss eines Vertrages ohne Nennung von Gründen - konkludent oder ausdrücklich - abzulehnen.

(4) Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst auf der Stagetasy-Plattform folgende Schritte:

  1. Einstellen des Streamingangebots mit einem der folgenden Statuszustände, bzw. Setzen eines der folgenden Statuszustände: „verbindlich bestätigt“, „Soundcheck“ oder „Live“
  2. Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben
  3. Betätigen der Buttons „Verzicht auf das Widerrufsrecht“ und Bestätigung der „AGB für das Einstellen von Streaming-Angeboten“
  4. Betätigen des Buttons "Veranstaltung speichern"
  5. Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist.

Hinweis: Die Angaben zur Abrechnung wurden bei der Registrierung angegeben und können unter "meine Daten" jederzeit aktualisiert werden.

§ 4 Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag über ein Streamingangebot hat, nach Wahl des Produzenten, entweder eine kostenfreie Leistung des Anbieters (bei kostenfreiem Streamingangebot), oder eine kostenpflichtige Leistung des Anbieters (bei kostenpflichtigem Streamingangebot, mit „Eintrittsgeld“) zum Gegenstand.

(1) Der Vertrag zwischen Produzent und Anbieter endet ohne Weiteres mit dem Ende des jeweiligen Livestreams der Veranstaltung des Produzenten mit der veranstaltungsbezogenen Abrechnung durch den Anbieter.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen vertragliche Hauptpflichten, bleibt beiderseits unberührt.

(3) Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in folgender Form erfolgt:

  1. Erklärung in elektronischer Form, Text- oder Schriftform. Kündigungserklärungen dieser Art sind nur wirksam, wenn darin die für die Registrierung verwendete E-Mailadresse des Produzenten angegeben ist;
  2. durch schlichte Deaktivierung des Benutzerkontos durch den Produzent selbst;
  3. Sperrung des laufenden Livestreams und/oder des Benutzerkontos durch den Anbieter, wegen Verstoßes des Produzenten oder seiner Erfüllungs- und / oder Verrichtungsgehilfen gegen Vertragspflichten / Nutzungsbedingungen.

§ 5 Leistungsumfang, Leistungsstörungen, Vorbehalte

(1) Video-Streams können in unterschiedlichen Qualitäten ausgeliefert werden. Die Videoqualität des Upstreams kann durch den Anbieter vorgegeben werden. Anspruch auf die Übermittlung in einer bestimmten Bild- oder Tonqualität besteht nicht.

(2) Für ein ruckel- und störungsfreies Streamen von Angeboten ist beim Produzenten eine Mindestuploadrate erforderlich. Wird diese unterschritten, sind Störungen oder Unterbrechungen möglich. Für das Vorliegen der erforderlichen technischen Voraussetzungen an seinem Standort und auf seinem Endgerät ist der Produzent selbst verantwortlich.

(3) Den Status seiner Veranstaltung, des Angebots, bestimmt der Produzent selbst. Sobald ein Angebot vom Produzenten auf den Status „verbindlich bestätigt“ , „Soundcheck“ oder „Live“ gesetzt wurde, kann der Anbieter das Streamingangebot für Buchungen der Zuschauer freischalten. Sobald ein Angebot vom Produzenten auf den Status „Live“ gesetzt wurde und ein Video-Signal verfügbar ist, kann das Streaming durch den Zuschauer begonnen werden. Das wiederholte Streamen ein und desselben Angebots ist nicht möglich.

(4) Nutzungsrechte, Lizenzgewährung und Pflichten des Produzenten

  1. Der Produzent bestätigt, dass alle Informationen bezüglich geplanter und in die Datenbank eingestellter Konzerte korrekt und wahrheitsgetreu sind.
  2. Der Produzent garantiert, alle von Zuschauern angegebenen Informationen vertraulich zu behandeln und zu schützen. Er erklärt sich damit einverstanden, keinerlei personenbezogene Daten von Fans weiterzugeben, zu verkaufen oder sonst in irgendeiner Form an Dritte zu übermitteln.
  3. Mit dem Einstellen eines Streaming-Angebotes im Status „verbindlich bestätigt“, „Soundcheck“ oder „Live“ bzw. dem Setzen einer der genannten Statuszustände verpflichtet sich der Produzent zur Durchführung der Veranstaltung zum angegebenen Zeitpunkt mit dem in der Konzertbeschreibung angegebenen Inhalt und der festgelegten Dauer und ermächtigt den Anbieter, die von Zuschauern eingehenden Angebote im Rahmen der angegebenen Kapazitätsgrenze verbindlich anzunehmen. Wird keine Veranstaltungsdauer angegeben, wird eine Mindestdauer von 30 Minuten für die Veranstaltung angenommen.
  4. Der Produzent hat das Konzert an einem für die ungestörte Übertragung geeigneten Ort zu veranstalten und die Video- und Autdiodaten des Streams live an an den Anbieter zu übermitteln. Hierbei sind die technischen Angaben aus der Anleitung für Musiker einzuhalten.
  5. Dem Produzenten wird das Recht eingeräumt, das Konzert abzusagen. Wurde an der Veranstaltung der Status "verbindlich bestätigt", "Soundcheck" oder "Live" eingestellt und liegen verbindliche Zuschauerbuchungen vor, bedeutet ein Absagen einer Veranstaltung ein Storno des Vorgangs, der mit Gebühren verbunden ist, die in der Preisliste festgelegt wurden.
  6. Mit der Übermittlung der für den Livestream übertragenen Daten gewährt der Produzent dem Anbieter ein örtlich unbegrenztes, übertragbares, kostenfreies und unterlizenzierbares Recht, die Daten im Wege des Live-Streamings Zuschauern zugänglich zu machen, für diese Leistung ein Entgelt zu verlangen und alle damit in Zusammenhang stehenden Handlungen vorzunehmen, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf, die Kodierung, Komprimierung, Umwandlung, Zwischenspeicherung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung und Vervielfältigung der Daten. Zudem räumt der Produzent dem Anbieter das Recht ein, Name, Marken und Bildnis des Künstlers sowie Ausschnitte der für den Livestream übertragenen Daten, auch in abgewandelter Form, zu Werbezwecken zu verwenden. Der Künstler bestätigt, dass er zur Einräumung der in diesem Absatz erwähnten Lizenzen berechtigt ist.
  7. Durch Übermittlung der für den Livestream übertragenen Daten räumt der Produzent zudem den Zuschauern, die dafür einen Vertrag mit Stagetasy abgeschlossen haben, eine nicht-ausschließliche Lizenz ein, den Livestream persönlich und für private Zwecke auf einem Endgerät anzusehen.
  8. Der Produzent verpflichtet sich, gespeicherte Videoaufnahmen der Veranstaltung, mit Ausnahme von Videoausschnitten, die eine Dauer von 3 Minuten nicht übersteigt, innerhalb von vier Monaten nach dem Stream NICHT im Internet oder anderweitig - entgeltlich oder unentgeltlich - zu verbreiten, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
  9. Der Produzent bestätigt, dass er zur Aufführung und Übertragung der Inhalte der Veranstaltung berechtigt ist und dass die auf der Website für den Livestream übertragenen Daten keine rechtswidrigen Inhalte, Werbung, Viren, Spyware, Trojaner oder anderen schädlichen Code enthalten.
  10. Der Produzent, der nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB auftritt, stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von jeder Haftung und allen Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die dem Anbieter wegen eines Verstoßes des Produzenten gegen eine seiner Pflichten entstehen.

(5) Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit oder eines Abbruchs des ausgewählten Streams, die unter Absatz (4) genannte Leistung gegenüber dem Zuschauer (Zurverfügungstellung des Streams) auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu erbringen und stattdessen den Zuschauern

  1. eine gezahlte Abendpauschale („Standard“-Zuschauer) ganz oder teilweise zu erstatten,
  2. ein für das gewählte Angebot etwa gezahltes Eintrittsgeld ganz oder teilweise zu erstatten.

In diesem Falle hat der Produzent die Veranstaltung unverzüglich auf den Status „Aufführung abgesagt“ oder „Aufführung abgebrochen“ zu setzen. Eine Veranstaltung gilt als abgebrochen, wenn die Aufführung weniger als zwei Drittel der angekündigten Zeit gedauert hat. Wenn keine Dauer angegeben wurde, wird eine Mindestdauer von 30 Minuten für die Veranstaltung angenommen.

Im Falle eines ungeklärten Veranstaltungsabbruchs ist der Anbieter berechtigt, auf Basis der vorliegenden Daten auch gegen die Darstellung des Produzenten zu entscheiden und einen von einem Zuschauer gemeldeten Veranstaltungsabbruch als solchen anzuerkennen.

Für abgebrochene Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Vergütung durch den Anbieter. Dem Anbieter dadurch ggf. entstehende Kosten hat der Produzent zu erstatten. Die entsprechenden Gebühren können der Preisliste entnommen werden.

§6 Preise

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die in Deutschland jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

Es gelten die Preise gem. der aktuellen Preisliste für das Streaming von Veranstaltungen.

§ 7 Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Abtretung, ZBR, Aufrechnung

(1) Eine dem Anbieter geschuldete vertragliche Vergütung ist sofort, ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

(2) In Höhe der mit dem Anbieter jeweils vereinbarten Vergütung (Nutzungsgebühr) tritt der Produzent etwaige Zahlungsansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen gegen die Zuschauer seiner jeweiligen Veranstaltung / seines jeweiligen Livestreams auf Stagetasy hiermit schon im Voraus, zur Sicherung des jeweiligen Vergütungsanspruchs des Anbieters, an diesen ab. Der Anbieter (Zessionar) nimmt die jeweilige Abtretung hiermit an.
Der Produzent (Zedent) verzichtet hiermit auf den Zugang der jeweiligen Annahmeerklärung des Zessionars.

(3) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen wird die Abrechnung bis maximal einen Monat nach der Aufführung durchgeführt und kann über die entsprechende Schaltfläche auf der Veranstaltungsdetailseite jederzeit aufgerufen werden. Die Abrechnungsfrist verlängert sich, wenn Zuschauer einen vom Produzenten nicht bestätigten Veranstaltungsabbruch melden. Vorher einsehbare Abrechnungsdaten entsprechen dem bis dahin aktuellen Datenbestand, können sich aber noch ändern. Aus der Abrechnung ergeben sich die jeweiligen Streaminggebühren des Produzenten sowie die Nutzungsgebühren des Anbieters. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist erfolgt die Auszahlung der Streaminggebühren, unter sofortigem Abzug der vereinbarten Nutzungsgebühren. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto des Produzenten. Sofern keine Kontoangaben unter "meine Daten" gemacht wurden, wird der Betrag auf dem Guthabenkonto gutgeschrieben.
Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden hiermit zurückgewiesen.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Produzenten, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Eine Aufrechnung des Produzenten ist ausgeschlossen, es sei denn mit Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Vertragsausfertigung

Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Produzent hat online selbst die Möglichkeit, auf den gespeicherten Vertragstext zuzugreifen, indem er nach Anmeldung auf der Veranstaltungsdetailseite oder unter "meine Konzerte" auf die entsprechende Schaltfläche zum Aufruf der Abrechnungsübersichtsseite klickt.



Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Den Widerruf richtest du bitte an:

Musikroulette GbR
Memlingstraße 16
12203 Berlin

service@stagetasy.de

Du kannst dafür das Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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